Wieviel gebührenfinanziertes Internet darf sein? April 21, 2008
Posted by infokontor in Auf dem Schirm, Draußen.Tags: ARD, Gebühren, GEZ, Medien, Rundfunk, Sender, TV, Web-TV, ZDF
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Mit allen Mitteln der Informationsmacht versuchen die öffentlich-rechtlichen Sender, auch im Netz mehr Marktanteile zu gewinnen. Die Frage ist berechtigt: Welche Angebote soll und welche darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet machen? Dabei geht es darum, was durch den Programmauftrag legitimiert ist und was nicht. Und es geht darum, was im Sinne eines fairen Wettbewerbs den privaten Medienunternehmen noch zumutbar ist. Und was eine Informationsvielfalt gewährleistet.
Nicht umsonst sieht der Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags enge Grenzen für die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF vor. Der Pferdefuß: Diese werden von den Rundfunkräten bestimmt. Die Mitglieder dieser Gremien, die eigentlich das öffentliche Interesse wahren sollten, sind aber häufig mit “ihrem” Sender so verfilzt, das sie eher diesen vertreten als das Interesse der Allgemeinheit, also unser aller Interesse. Der Prozess ist zu wenig transparent, mahnt auch Rolf Schwartmann an, Professor für Medienrecht.
Dazu passt die Selbstgefälligkeit des neuen NDR-Intentanten Lutz Marmor, der generös parliert, dass man einen “Wasserfall nicht mit Eimern aufhalten” könne. Was er, glaube ich, sagen will: Das Internet ist schwer steuerbar. Deshalb könnten auch die Öffentlich-Rechtlichen machen, was sie wollen. Was Marmor aber vergisst: Der Wasserfall kümmert sich nicht, was unter ihm platt gemacht wird. Medien sind immer auch Märkte. Und öffentlich-rechtliche Medien sind nun mal subventioniert und erhalten einen künstlichen Marktvorteil.
Aber: Mit unseren Rundfunk-Gebühren bezahlen wir etwas, das definitiv kein Rundfunk ist. Und private Medienunternehmen, Verlage oder freie Anbieter und Produzenten, werden unnötig einer mächtigen Konkurrenz ausgesetzt.
Frage an die Gemeinde: Ist das gerecht?
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